
Bildungsförderungen für Unternehmen
Skills Scheck 2025 – Transformationsoffensive
Gefördert werden Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend zu einer nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen.
Im Rahmen der Skills Schecks werden 50 % der Kosten gefördert. Die Förderung gilt für Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich bis max. € 5.000,- pro Person (max. 5 Personen pro Unternehmen).
Förderungsrichtlinien – Skills Scheck 2025
LEHRE.FÖRDERN
Gefördert werden Ausbildungsbetriebe in ihren Bestrebungen um mehr Attraktivität und Qualität in der Lehrlingsausbildung.
T +43 5522 305-7711
www.lehre-foerdern.at
- Lehrlingsförderung:
Voraussetzung: Freiwillige Ausbildungsmaßnahmen, berufsbezogene Zusatzausbildungen, Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
--> 75 % der Kurskosten bis max. EUR 3.000,- pro Lehrling über die gesamte Lehrzeit. (LAP 75 % der Kurskosten bis max. EUR 500,-) - Ausbilderförderung:
Voraussetzung: Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung.
--> 75 % der Kurskosten bis max. EUR 2.000,- pro Ausbilder und Kalenderjahr
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte – auch für Live-Online Kurse
Das AMS fördert Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern – und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.
E sfu.vorarlberg@ams.at
www.ams.at/vbg
- Frauen und Männer in Beschäftigung mit maximal Pflichtschulabschluss
- Frauen in Beschäftigung, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- Frauen und Männer ab 50 Jahre, die sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden.
- Der Förderantrag muss vor Beginn (mind. 1 Tag vor Beginn der Qualifizierung) beim AMS eingereicht werden
- Änderungen gegenüber dem Förderantrag oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen müssen unverzüglich dem AMS gemeldet werden (u.a. Terminänderungen)
- Alle Abrechnungsunterlagen sind innert 6 Wochen an das AMS zu übermitteln, damit die Förderung ausbezahlt werden kann
- 50% der anerkennbaren Kurskosten
- 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde
- Online-Kurse (zB Live-Online Kurse, Online Kurse mit punktueller Betreuung sowie Online Kurse ohne Betreuung) sind förderbar.
- Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Ausbildung sind nur förderbar, sofern sie in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser durchgeführt werden und getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen stattfindet.
Chance – Ausbildung nach Maß
Die Teilnehmer:innen erhalten die Möglichkeit einer praxisnahen Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihre Bedürfnisse und ihren Bedarf auszubilden.
T Regionale Geschäftsstellen des AMS
ams.bregenz@ams.at | ams.dornbirn@ams.at | ams.feldkirch@ams.at | ams.bludenz@ams.at
www.ams.at