Bildungsförderungen für Unternehmen
Digitalisierung durch Höherqualifizierung meistern - bis zu 60% Kurskosten förderbar!
Eine Förderung des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft für den Zeitraum 15.4.2024 bis 28.2.2025.
Im Rahmen der Skills Schecks werden 60 % der Kosten von beruflichen Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen nachhaltigen bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen, für Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich bis max. € 5.000.- pro Person gefördert (max. 10 Personen pro Unternehmen).
Förderungsrichtlinien – Skills Scheck 2024
LEHRE.FÖRDERN
Gefördert werden Ausbildungsbetriebe in ihren Bestrebungen um mehr Attraktivität und Qualität in der Lehrlingsausbildung.
T +43 5522 305-7711
www.lehre-foerdern.at
- Lehrlingsförderung:
Voraussetzung: Freiwillige Ausbildungsmaßnahmen, berufsbezogene Zusatzausbildungen, Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
--> 75 % der Kurskosten bis max. EUR 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Lehrzeit. (LAP 75 % der Kurskosten bis max. EUR 500,-) - Ausbilderförderung:
Voraussetzung: Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung.
--> 75 % der Kurskosten bis max. EUR 2.000,- pro Ausbilder und Kalenderjahr
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte – auch für Live-Online Kurse
Das AMS fördert Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern – und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.
E sfu.vorarlberg@ams.at
www.ams.at/vbg
- Männer unter 45 Jahren mit maximal Pflichtschulabschluss
- Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- Arbeitnehmer ab 45 Jahre, die sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden.
- Der Förderantrag muss vor Beginn (mind. 1 Tag vor Beginn der Qualifizierung) beim AMS eingereicht werden
- Änderungen gegenüber dem Förderantrag oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen müssen unverzüglich dem AMS gemeldet werden (u.a. Terminänderungen)
- Alle Abrechnungsunterlagen sind innert 6 Wochen an das AMS zu übermitteln, damit die Förderung ausbezahlt werden kann
- 50% der anerkennbaren Kurskosten
- 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde
- Online-Kurse (zB Live-Online Kurse, Online Kurse mit punktueller Betreuung sowie Online Kurse ohne Betreuung) sind förderbar.
- Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Ausbildung sind nur förderbar, sofern sie in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser durchgeführt werden und getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen stattfindet.
Chance – Ausbildung nach Maß
Die Teilnehmer:innen erhalten die Möglichkeit einer praxisnahen Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihre Bedürfnisse und ihren Bedarf auszubilden.
T Regionale Geschäftsstellen des AMS
ams.bregenz@ams.at | ams.dornbirn@ams.at | ams.feldkirch@ams.at | ams.bludenz@ams.at
www.ams.at