Herobild Alernative Text
Förderungen / Finanzierung

Bildungsförderungen und Steuertipps für Privatpersonen


Der Vorarlberger Bildungszuschuss

Um bildungs- und leistungsorientierten Menschen Qualifikationserweiterungen zu ermöglichen, fördern das Land Vorarlberg, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer sowie das AMS Österreich entsprechende Bildungsinitiativen. Bitte beachten Sie die Einreichfrist. Die vollständige Auflistung der Voraussetzungen finden Sie auf der unten angeführten Website.

www.bildungszuschuss.at
T +43 050 258-4200 (Evelyne Jenny / Marion Ender)





Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung im Rahmen von LEHRE.FÖRDERN

Gefördert werden Lehrlinge, die einen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung besuchen.

www.lehre-foerdern.at
T +43 5522 305-7711

  • Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen an Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung (LAP), wenn sie 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende besucht werden
  • Förderbar ist die Teilnahme gemäß den jeweils geltenden „Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen“
  • 100 % der Kosten für genehmigte LAP-Vorbereitungskurse (inkl. allfälliger USt.) pro Kursteilnahme
  • Der Förderantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Kursende in der Lehrlings-stelle einlangen. Kurs muss vom Teilnehmer im Vorfeld bereits bezahlt sein





Berufsreifeprüfung - WIFI-Erfolgsbonus bis zu EUR 800,-

Für jede Berufsreifeteilprüfung - Deutsch, Mathematik, Englisch und Fachbereich (wenn kein Entfallgrund vorliegt), die nach dem Kursbesuch im WIFI bestanden wurde, erhalten die Teilnehmer einen WIFI-Erfolgsbonus in Höhe von EUR 200,-

T +43 5572 3894-664
E ueberbacher.alexandra@vlbg.wifi.at

  • Besuch der Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung im WIFI Vorarlberg
  • EUR 200,- für jede im WIFI bestandene Teilprüfung





Kurskostenförderung durch das AMS

Eine Kurskostenförderung des AMS können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Kurse erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden.

T Regionale Geschäftsstellen des AMS
ams.bregenz@ams.at | ams.dornbirn@ams.at | ams.feldkirch@ams.at | ams.bludenz@ams.at
www.ams.at

  • Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden.
  • Dies erfordert, dass der Förderungswerber mit dem zuständigen Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn des Kurses Kontakt aufnimmt.

Detaillierte Infos zu den Bedingungen finden Sie hier.





Bildungskarenz

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Das bedeutet:

  • Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
  • Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn bzw. kein Gehalt.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit vom Arbeitsmarktservice ein Weiterbildungsgeld.
  • Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Weiterbildung nutzen.
  • Sie können die Bildungskarenz auch in Teilen konsumieren, allerdings muss jeder Teil mindestens 2 Monate dauern und Sie müssen alle Teile innerhalb von 4 Jahren konsumieren.
  • Ihr Arbeitgeber muss der Bildungskarenz zustimmen.
  • Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen, hierbei werden nicht nur Präsenzzeiten im Unterricht, sondern auch Lernzeiten gezählt.

Was Sie sonst noch wissen müssen:
Sie können während der Weiterbildung geringfügig selbständig und/oder geringfügig unselbständig arbeiten. Eine geringfügige unselbständige Arbeit ist auch beim gleichen Unternehmen möglich, bei dem Sie eine Bildungskarenz vereinbart haben. Weitere Informationen und Beantragung beim AMS Vorarlberg.





Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abzugsfähig (§ 16 EStG Arbeitnehmerveranlagung Kennzahl 722), wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.

T Zuständiges Finanzamt
www.bmf.gv.at

Absetzbare Aufwendungen:

  • Unmittelbare Kosten (Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur, PC bei Computerausbildung)
  • Fahrtkosten (Kilometergelder, Kosten öffentlicher Verkehrsmittel)
  • Tagesgelder (bei regelmäßigem Kursbesuch nur für die ersten fünf Tage und nur dann, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
  • Kosten für auswärtige Nächtigung (inkl. Kosten des Frühstücks)
  • Ausgaben für Bildungsmaßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt berücksichtigt