Erste-Hilfe-Ausbildung
Arbeitgeber müssen gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG §26 und Arbeitsstättenverordnung AStV §40 geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Ab einer gleichzeitigen Beschäftigung von mind. 5 Arbeitnehmern muss eine entsprechende Personenanzahl gem. Arbeitsstättenverordnung ausgebildet werden.
Es ist dafür zu sorgen, dass betriebliche Ersthelfer in Abständen von höchstens vier Jahren eine mindestens achtstündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolvieren. Alternativ kann auch in Abständen von höchstens zwei Jahren eine mindestens vierstündige Erste-Hilfe-Auffrischung erfolgen.
Praxisorientierte Vermittlung der Ersten Hilfe inklusive Üben diverser Notfallszenarien. Dieser Kurs entspricht den aktuellsten Lehrinhalten des Österreichischen Roten Kreuzes.
Der Inhalt reicht von A wie "Absichern" bis Z wie "Zeckenbiss".
- Unfallverhütung
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Regungsloser Notfallpatient
- Defibrillation
- Akute Notfälle
- Wunden
- Knochen-/Gelenksverletzungen
Mitarbeiter des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Vorarlberg
16
€ 180,-
WIFI Dornbirn
10. - 19.3.2020
Di + Do 18:00 - 22:00 Uhr
Kursnummer: 61708.01