gemäß ASchG §26
Erste-Hilfe-Ausbildung
gemäß ASchG §26

Praxisnahe Vermittlung von Erster Hilfe und Üben diverser Notfallszenarien für betriebliche Ersthelfer nach den aktuellsten Lehrinhalten des ÖRK.
Termin auf Anfrage
Bitte wenden Sie sich an:

Nadine Baumann
T  05572/3894-469
baumann.nadine@vlbg.wifi.at

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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05572 3894-425 an. Wir beraten Sie gerne!

Kurstermine ab Herbst finden Sie hier.

Erste-Hilfe-Ausbildung

Arbeitgeber müssen gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG §26 und Arbeitsstättenverordnung AStV §40 geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Ab einer gleichzeitigen Beschäftigung von mind. 5 Arbeitnehmern muss eine entsprechende Personenanzahl gem. Arbeitsstättenverordnung ausgebildet werden.

Es ist dafür zu sorgen, dass betriebliche Ersthelfer in Abständen von höchstens vier Jahren eine mindestens achtstündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolvieren. Alternativ kann auch in Abständen von höchstens zwei Jahren eine mindestens vierstündige Erste-Hilfe-Auffrischung erfolgen.

Ziel

Praxisorientierte Vermittlung der Ersten Hilfe inklusive Üben diverser Notfallszenarien. Dieser Kurs entspricht den aktuellsten Lehrinhalten des Österreichischen Roten Kreuzes.

Inhalt

Der Inhalt reicht von A wie "Absichern" bis Z wie "Zeckenbiss".

  • Unfallverhütung
  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Regungsloser Notfallpatient
  • Defibrillation
  • Akute Notfälle
  • Wunden
  • Knochen-/Gelenksverletzungen

Trainer

Mitarbeiter des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Vorarlberg

Trainingseinheiten

16

Beitrag

€ 180,-

Ort

WIFI Dornbirn

10. - 19.3.2020
Di + Do 18:00 - 22:00 Uhr
Kursnummer: 61708.01

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