Sicherheitsvertrauensperson
Die SVP-Verordnung vom 1. Juli 1996 schreibt für Sicherheitsvertrauenspersonen eine verpflichtende fachliche Ausbildung von mindestens 24 Lehreinheiten zu je 50 Minuten vor und legt Mindestzahlen in Abhängigkeit von der Arbeitnehmerzahl je Betrieb fest:
11 bis 50: 1 SVP
51 bis 100: 2 SVP
101 bis 300: 3 SVP
301 bis 500: 4 SVP
501 bis 700: 5 SVP
701 bis 900: 6 SVP
Die Bestellung der SVP hat durch den Arbeitgeber auf die Dauer von vier Jahren zu erfolgen und bedarf der Zustimmung der zuständigen Belegschaftsorgane. Der Arbeitgeber/ -Geschäftsführer darf nicht die Sicherheitsvertrauensperson sein.
Bei der Auswahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ist auf eine angemessene Vertretung der betrieblichen Bereiche (z. B. Produktion und Verwaltung) und der regionalen Bereiche (z. B. Filialen) sowie auf eine dem Beschäftigtenstand entsprechende Vertretung von Frauen und Männern zu achten.
Arbeitnehmer, die als Sicherheitsvertrauenspersonen in Betrieben oder auf auswärtigen Arbeitsstellen tätig sein sollen.
Die Teilnehmer sollen das notwendige Wissen für die praktische Tätigkeit als SVP erwerben und durch diesen Kurs die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik kennen lernen. Die Sicherheitsvertrauensperson unterstützt den Arbeitgeber bei der betrieblichen Unfallverhütung, Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften und macht auf mögliche Gefahren aufmerksam. Sie informiert über Schutzmaßnahmen und motiviert zu unfallsicherem Arbeitsverhalten.
Lehrgangsleitung Bernd Doppler
DI Bernd Doppler
DI Alfred Gabl
DI Marc Weingärtner
Wolfgang Natter
Klaus Spiegel
24 - 100 % Anwesenheitspflicht!
€ 380,-
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