Sicherheitsvertrauensperson
Die SVP-Verordnung vom 1. Juli 1996 schreibt für Sicherheitsvertrauenspersonen eine verpflichtende fachliche Ausbildung von mindestens 24 Lehreinheiten zu je 50 Minuten vor. Die Mindestzahlen in Abhängigkeit von der Arbeitnehmerzahl legt je nach Betriebsgröße festgesetzt:
11 bis 50: 1 SVP
51 bis 100: 2 SVP
101 bis 300: 3 SVP
301 bis 500: 4 SVP
501 bis 700: 5 SVP
701 bis 900: 6 SVP
Die Bestellung der SVP hat durch die Arbeitsgebenden auf die Dauer von vier Jahren zu erfolgen und bedarf der Zustimmung der zuständigen Belegschaftsorgane. Die Geschäftsführung darf nicht die Sicherheitsvertrauensperson sein.
Bei der Auswahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ist auf eine angemessene Vertretung der betrieblichen Bereiche ( zum Beispiel Produktion und Verwaltung) und der regionalen Bereiche, wie Filialen, sowie auf eine dem Beschäftigtenstand entsprechende Vertretung von Frauen und Männern zu achten.
Arbeitnehmende, die als Sicherheitsvertrauenspersonen in Betrieben oder auf auswärtigen Arbeitsstellen tätig sein sollen.
Die Teilnehmenden sollen das notwendige Wissen für die praktische Tätigkeit als SVP erwerben und durch diesen Kurs die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik entwickeln. Die Sicherheitsvertrauensperson unterstützt betriebliche Unfallverhütung Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Außerdem macht die SVP auf mögliche Gefahren aufmerksam. Sie informiert über Schutzmaßnahmen und motiviert zu unfallsicherem Arbeitsverhalten.
Lehrgangsleitung Bernd Doppler
DI Bernd Doppler
DI Alfred Gabl
DI Marc Weingärtner
Klaus Spiegel
Wolfgang Natter
24 - 100 % Anwesenheitspflicht
€ 410,-
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