gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)
Sachkenntnisnachweis: Umgang mit Giften
Sachkenntnisnachweis: Umgang mit Giften
gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)

Termin auf Anfrage
Bitte wenden Sie sich an:

Nadine Wimmersberger
T  05572/3894-469
E  wimmersberger.nadine@vlbg.wifi.at

Kurstermine ab Herbst finden Sie hier.

Sachkenntnisnachweis: Umgang mit Giften

Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss unter anderem die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen und auf aktuellem Stand gehalten werden.

In diesem Kurs kann gemäß Giftverordnung 2000 die erforderliche Sachkenntnis erlangt werden bzw. kann diese - so sie schon aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses bestimmter Studienrichtungen oder einschlägiger (Berufs-)Ausbildungen vorliegt – ergänzt werden.

Ziel

Sie erhalten auf aktuellem Stand die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.

Inhalt

  • Grundlagen der Physik und Chemie, Stoffeigenschaften
  • Grundlagen der Toxikologie
  • Anwenderschutz
  • Informationsquellen
  • Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
  • Gesetze und Vorschriften

Trainer

Dr. Martin Rinderer
Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn
DI Rudolf Sams
Dr. Christine Klien

Trainingseinheiten

20

Beitrag

€ 830,- inkl. Prüfung

Ort

WIFI Dornbirn, HTL Dornbirn

Link zum Stundenplan

 

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