Auffrischungskurs Umgang mit Giften
Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss unter anderem die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen und auf aktuellem Stand gehalten werden.
Im Kurs decken Module jeweils auch die rechtlichen und fachlichen Neuerungen der letzten Jahre ab. Damit ist ein verkürzter Kurs im Umfang von 8 Stunden auch als Auffrischungskurs gemäß § 4 Abs. 3 bzw Abs. 9 der Giftverordnung 2000 anerkannt.Sie erhalten auf aktuellem Stand die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.
- Informationsquellen
- Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
- Gesetze und Vorschriften
Dr. Martin Rinderer
Dr. Anwander Eugen
Dr. Christine Klien
8
€ 260,-
WIFI Dornbirn