Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen werden. Sie erlangen in diesem Kurs die erforderliche Sachkenntnis gemäß Giftverordnung 2000. Sollte ein erfolgreicher Abschluss bestimmter Studienrichtungen oder einschlägige (Berufs-) Ausbildungen vorliegen, können die Sachkenntnisse mit diesem Kurs ergänzt werden.
Die Auffrischung muss längstens alle vier Jahre erfolgen.
Sie erhalten die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.
- Grundlagen der Physik und Chemie, Stoffeigenschaften
- Grundlagen der Toxikologie
- Anwenderschutz
- Informationsquellen
- Giftbezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
- Gesetze und Vorschriften
Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn
DI Dr. Rudolf Sams
Dr. Isabella Mutinelli
Dr. Sylvia Eller
24
€ 890,-
WIFI Dornbirn / HTL Dornbirn