Auffrischung Transportbegleitung Stufe 2 oder Stufe 4
Personen, die Kenntnisse bezüglich Transportbegleitungen für Sondertransporte in der Funktion als vereidigte Straßenaufsichtsorgane gem. § 97 - Abs. 2 StVO 1960 auffrischen müssen (Verlängerung des Ausweises)
- Teilnehmende müssen als Straßenaufsichtsorgane für Transportbegleitungen (Stufe 2 oder 4) vereidigt sein
- Österr. Staatsbürgerschaft
- Keine gravierenden Verwaltungsstrafen
- Einwandfreier Leumund
- Kenntnisse der deutschen Sprache
Verlängerung der Berechtigung der Stufe 2 oder der Stufe 4
Wiederholung maßgeblicher Vorschriften und Vermittlung von Neuerungen
Mario Leiter
Meinrad Müller
7 für Stufe 2 und 8 für Stufe 4
€ 295,- Stufe 2
€ 345,- Stufe 2+4
WIFI Hohenems
Die Ausweise werden jeweils ab Ausstellungsdatum verlängert. Die Auffrischung darf allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen.