COVID-19 Beauftragter
Lt. aktueller COVID-19-Lockerungsverordnung ist für Veranstaltungen ab 100 Personen ein COVID-19 Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten.
Der COVID-19-Beauftragte ist verantwortlich für die Umsetzung des Präventionskonzeptes und ist Ansprechpartner für Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
- Grundlagen der Infektiologie
- Übertragungswege von SARSCoV-2
- Covid-19 Maßnahmengesetze und Lockerungsverordnungen
- Veranstaltungsrecht
- Haftungsfragen
- Datenschutzrechtliche Aspekte des Contact Tracings
- Wichtige Informationsquellen
- Am konkreten Anwendungsfall orientierte Ansätze zur Erstellung eines Covid-19 Präventionskonzeptes
- Best practice Beispiele und Checklisten
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