Periodische Weiterbildung § 57a gemäß KFG 1967 Fahrzeugklassen bis 3,5 t
Alle zeichnungsberechtigten Prüfer:innen, die bereits zur wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a Abs. 4 KFG 1967 zugelassen sind.
§ 57a Grund- und Aufbauseminar, Fahrzeugklassen bis 3,5t
Die Kursinhalte müssen alle drei Jahre aufgefrischt werden.
- Neuerungen hinsichtlich der einzelnen Fahrzeugkategorien
- Rechtliche Änderungen/Ergänzungen
- Technische Änderungen/Ergänzungen
Markus Eichhorner
Armin Dünser
Christian Fetz
Christian Mittelberger
8
272,-
WIFI Hohenems