Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
Damit dieser Auffrischungskurs im Sinne der gesetzlichen Auflagen des
betrieblichen Ersthelfers angerechnet wird, muss der Besuch eines Erste-Hilfe-Grundkurses
in der Vergangenheit nachgewiesen werden können.
- Unfallverhütung
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Regloser Notfallpatient
- Akute Notfälle
- Wunden
- Knochen- und Gelenksverletzungen
- Persönliche Themen und Fragen
Mitarbeitende des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Vorarlberg
8
120,-
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