Erste-Hilfe-Ausbildung
Arbeitgeber:innen müssen gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG §26 und
Arbeitsstättenverordnung AStV §40 geeignete Vorkehrungen treffen, damit
Arbeitnehmer:innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste-Hilfe
geleistet werden kann. Ab einer gleichzeitigen Beschäftigung von mehreren
Arbeitnehmer:innen muss eine entsprechende Personenanzahl gemäß Arbeitsstättenverordnung
ausgebildet werden.
Es ist dafür zu sorgen, dass betriebliche Ersthelfer:innen in Abständen von höchstens vier Jahren eine mindestens achtstündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolvieren. Alternativ kann auch in Abständen von höchstens zwei Jahren eine mindestens vierstündige Erste-Hilfe-Auffrischung erfolgen.
Praxisorientierte Vermittlung der Ersten-Hilfe inklusive Üben diverser Notfallszenarien. Dieser Kurs entspricht den aktuellsten Lehrinhalten des Österreichischen Roten Kreuzes.
Der Inhalt reicht von A wie "Absichern" bis Z wie "Zeckenbiss":
- Unfallverhütung
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Regungsloser Notfallpatient
- Defibrillation
- Akute Notfälle
- Wunden
- Knochen- und Gelenksverletzungen
Mitarbeiter:innen des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Vorarlberg
16
€ 190,-
WIFI Dornbirn