Exekutionsrecht für Personalverrechner:innen
Ein gerichtlich beziehungsweise behördlich festgestellter Anspruch, welcher nicht freiwillig erfüllt wird, kann nur unter Inanspruchnahme exekutionsgerichtlicher Hilfe mit Zwang durchgesetzt werden. Das Exekutionsrecht bietet eine Reihe von Instrumenten zur Rechtsdurchsetzung.
Lohnverrechner:innen und Personen, die im Personalwesen tätig sind.
- Vorschüsse
- Berechnung des Existenzminimums
- Abfertigungsansprüche
- Verhältnis Unterhaltsexekution und sonstige Forderungen
- Verpfändung und Abtretung
- Schuldenregulierungsverfahren
- Verständigungspflichten
MMag. Dr. Barbara Parth
6
€ 325,-
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