Upgrade gemäß BibuG - Personalverrechnung
Am 1.1.2007 ist das neue Bilanzbuchhalter Gesetz in Kraft getreten. Zur Erlangung der Bilanzbuchhalter Berufsberechtigung sind demnach Fachprüfungen abzulegen. Für bereits tätige Gewerbliche Buchhalter und Selbständige Buchhalter sieht dieses Gesetz eine Übergangsbestimmung vor.
Selbständige Buchhalter und Gewerbliche Buchhalter, welche folgende Ausbildungen nach dem 31.12.2000 abgelegt haben, sind von diesen normierten Fachprüfungen befreit:
- Ausbildung zum Bilanzbuchhalter
- Ausbildung zum Personalverrechner
- Personalverrechnung (10 Stunden)
Änderungen im Arbeitsrecht
Abwicklung der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Abrechnung
Die Bestimmungen gelten nur für Personen, die bis spätestens 31.12.2007 einen schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Paritätischen Kommission (Mag. Ulrike Lauber, Tel: +43/1/5450 577 DW 20-24, ulrike.lauber@bilanzbuchhaltung.or.at) eingebracht haben.
Karoline Hiebeler
€ 115,-
10 Stunden
WIFI Dornbirn