Verantwortung & Haftung der GmbH-Geschäftsfüh
Die Geschäftsführer sind das geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Organ der GmbH. Sie führen die Geschäfte der Gesellschaft einerseits im Innenverhältnis und vertreten zugleich die Gesellschaft nach außen.
Geschäftsführer, Vorstände sowie leitende Angestellte, Prokuristen und Handelsbevollmächtigte, Geschäfts- und Filialleiter, aber auch Einzelunternehmer.
- Pflichten und Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern sowie gegenüber Gläubigern
- Haftung für Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge und strafrechtliche Haftung
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
- Innenhaftung (Sorgfaltsmaßstab, Ressourcenverteilung)
- Außenhaftung (Konkursverschleppung, § 159 StGB, URG)
Dr. Manfred Schnetzer, Rechtsanwalt
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