Auffrischung Transportbegleitung Stufe 2 bzw. Stufe 4
Personen, die Kenntnisse bzgl. Transportbegleitungen für Sondertransporte in der Funktion als vereidigte Straßenaufsichtsorgane gem. § 97 - Abs. 2 StVO 1960 auffrischen müssen (Verlängerung des Ausweises)
- Teilnehmer müssen als Straßenaufsichtsorgane für Transportbegleitungen (Stufe 2 oder 4) vereidigt sein
- Österr. Staatsbürgerschaft
- Keine gravierenden Verwaltungsstrafen
- Einwandfreier Leumund
- Kenntnisse der deutschen Sprache
Verlängerung der Berechtigung der Stufe 2 bzw. der Stufe 4
Wiederholung maßgeblicher Vorschriften, Vermittlung von Neuerungen.
Mario Leiter
Meinrad Müller
7 für Stufe 2 bzw. 8 für Stufe 4
€ 240,- für Stufe 2
€ 275,- für Stufe 2 und 4
WIFI Hohenems
Die Ausweise werden jeweils ab Ausstellungsdatum verlängert. Die Auffrischung darf allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen.