COVID-19 - Veranstaltungsrecht kompakt
Lt. aktueller COVID-19-Lockerungsverordnung ist für Veranstaltungen ab 100 Personen ein COVID-19 Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten.
Der COVID-19-Beauftragte ist verantwortlich für die Umsetzung des Präventionskonzeptes und ist Ansprechpartner für Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
- Das Vorarlberger Veranstaltungsgesetz
- Verantwortung und Haftung im Eventbereich
- Veranstaltungsrecht im Zeitalter von „Corona“
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€ 150,-
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