Tanja Kathan
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Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften
muss die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen werden.
Sie erlangen die erforderliche Sachkenntnis gemäß Giftverordnung 2000.
Sollte ein erfolgreicher Abschluss
bestimmter Studienrichtungen oder einschlägige (Berufs-) Ausbildungen
vorliegen, können die Sachkenntnisse mit diesem Kurs ergänzt werden.
Die Auffrischung muss längstens alle 4
Jahre erfolgen.
- Grundlagen der Physik und Chemie, Stoffeigenschaften
- Grundlagen der Toxikologie
- Anwenderschutz
- Informationsquellen
- Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
- Gesetze und Vorschriften
Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn
DI Rudolf Sams
Dr. Isabella Mutinelli
Dr. Sylvia Eller