gemäß ASchG §26
Erste-Hilfe-Ausbildung
gemäß ASchG §26

Praxisnahe Vermittlung von Erster Hilfe und Üben diverser Notfallszenarien für betriebliche Ersthelfer nach den aktuellsten Lehrinhalten des ÖRK.
Termin auf Anfrage
Bitte wenden Sie sich an:

Tanja Kathan
T  05572/3894-469
E  kathan.tanja@vlbg.wifi.at

Kurstermine ab Herbst finden Sie hier.

Erste-Hilfe-Ausbildung

Arbeitgeber:innen müssen gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG §26 und Arbeitsstättenverordnung AStV §40 geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmer:innen bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste-Hilfe geleistet werden kann. Ab einer gleichzeitigen Beschäftigung von mehreren Arbeitnehmer:innen muss eine entsprechende Personenanzahl gemäß Arbeitsstättenverordnung ausgebildet werden.

Es ist dafür zu sorgen, dass betriebliche Ersthelfer:innen in Abständen von höchstens vier Jahren eine mindestens achtstündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolvieren. Alternativ kann auch in Abständen von höchstens zwei Jahren eine mindestens vierstündige Erste-Hilfe-Auffrischung erfolgen.

Ziel

Praxisorientierte Vermittlung der Ersten-Hilfe inklusive Üben diverser Notfallszenarien. Dieser Kurs entspricht den aktuellsten Lehrinhalten des Österreichischen Roten Kreuzes.

Inhalt

Der Inhalt reicht von A wie "Absichern" bis Z wie "Zeckenbiss":

  • Unfallverhütung
  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Regungsloser Notfallpatient
  • Defibrillation
  • Akute Notfälle
  • Wunden
  • Knochen- und Gelenksverletzungen

Trainer:innen

Mitarbeiter:innen des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Vorarlberg

Trainingseinheiten

16

Beitrag

€ 190,-

Ort

WIFI Dornbirn

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