Herobild Alernative Text
Förderungen / Finanzierung

Bildungsförderungen für Unternehmen


Skills Scheck 2023 – Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen

Mit der Klima- und Transformationsoffensive unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) den Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft. Diese Transformation bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und eine damit einhergehende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Die Förderung von Skills Schecks trägt zum Aufbau dieser Kompetenzen bei. Das BMAW stellt dafür 4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Abwicklung liegt bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG.

Nach drei erfolgreichen Ausschreibungen von Digital Skills Schecks wurde nun mit den Skills Schecks die Förderung um das Thema Nachhaltigkeit erweitert. Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen.

Förderungsrichtlinien – Skills Scheck 2023





LEHRE.FÖRDERN

Gefördert werden Ausbildungsbetriebe in ihren Bestrebungen um mehr Attraktivität und Qualität in der Lehrlingsausbildung.

T +43 5522 305-7711
www.lehre-foerdern.at

  • Lehrlingsförderung:
    Voraussetzung: Freiwillige Ausbildungsmaßnahmen, berufsbezogene Zusatzausbildungen, Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
    --> 75 % der Kurskosten bis max. EUR 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Lehrzeit. (LAP 75 % der Kurskosten bis max. EUR 500,-)
  • Ausbilderförderung:
    Voraussetzung: Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder im Umgang mit den Lehrlingen dienen, mit einer Mindestdauer von 8 Stunden: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung.
    --> 75 % der Kurskosten bis max. EUR 2.000,- pro Ausbilder und Kalenderjahr





Qualifizierungsförderung für Beschäftigte – auch für Live-Online Kurse

Das AMS fördert Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern – und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.

E sfu.vorarlberg@ams.at
www.ams.at/vbg

  • Männer unter 45 Jahren mit maximal Pflichtschulabschluss
  • Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
  • Arbeitnehmer ab 45 Jahre, die sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden.
WICHTIGE HINWEISE ZUR ABWICKLUNG:
  • Der Förderantrag muss vor Beginn (mind. 1 Tag vor Beginn der Qualifizierung) beim AMS eingereicht werden
  • Änderungen gegenüber dem Förderantrag oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen müssen unverzüglich dem AMS gemeldet werden (u.a. Terminänderungen)
  • Alle Abrechnungsunterlagen sind innert 6 Wochen an das AMS zu übermitteln, damit die Förderung ausbezahlt werden kann
  • 50% der anerkennbaren Kurskosten
  • 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde
  • Online-Kurse (zB Live-Online Kurse, Online Kurse mit punktueller Betreuung sowie Online Kurse ohne Betreuung) sind förderbar.
  • Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Ausbildung sind nur förderbar, sofern sie in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser durchgeführt werden und getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen stattfindet.





Chance – Ausbildung nach Maß

Die Teilnehmer:innen erhalten die Möglichkeit einer praxisnahen Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihre Bedürfnisse und ihren Bedarf auszubilden.

T Regionale Geschäftsstellen des AMS
ams.bregenz@ams.at | ams.dornbirn@ams.at | ams.feldkirch@ams.at | ams.bludenz@ams.at
www.ams.at