gemäß § 4 Absatz 3 und Absatz 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften Auffrischungskurs
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften Auffrischungskurs
gemäß § 4 Absatz 3 und Absatz 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)

Verkürzter Kurs im Umfang von 8 Stunden für Personen, die den Sachkundenachweis bereits erbracht haben.
05.11.2024 - 19.11.2024
Abendkurs
Dornbirn  
Verfügbar
310,00 EUR
310,00 EUR
Screenreader Text
ORT Dornbirn

Anfahrt/Kontakt

ZEIT

Dienstag, 18:00 - 22:00
Donnerstag, 18:00 - 22:00
Kursdauer: 8 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 63605
310,00 EUR Kursnummer: 63605

Sachkundenachweis im Umgang mit Giften Auffrischungskurs

Alle vier Jahre muss eine Auffrischung für die Sachkenntnis im Umgang mit Giften erfolgen und nachgewiesen werden.

Der Nachweis einer Auffrischung kann sich aus der Bestätigung einer regelmäßigen Anwendung des Wissens, durch eine bestätigte einschlägige Fortbildung oder den Auffrischungskurs im WIFI ergeben.

Dieser Kurs deckt die Inhalte der rechtlichen und fachlichen Neuerungen der letzten Jahre ab und wird gemäß der Giftverordnung 2000 als Auffrischungskurs anerkannt.

Ziel

Auffrischung der erforderlichen Kenntnisse.

Inhalt

  • Informationsquellen
  • Giftbezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
  • Gesetze und Vorschriften

Trainer:innen

Dr. Eugen Anwander
Dr. Isabella Mutinelli
Dr. Sylvia Eller

Trainingseinheiten

8

Beitrag

€ 310,-

Ort

WIFI Dornbirn

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