gemäß § 4 der Giftverordnung 2000
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
gemäß § 4 der Giftverordnung 2000

Der aktuelle Stand beim sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften gemäß Giftverordnung 2000.
05.11.2024 - 28.11.2024
Abendkurs
Dornbirn  
Verfügbar
890,00 EUR
890,00 EUR
Screenreader Text
ORT Dornbirn

Anfahrt/Kontakt

ZEIT

Dienstag, 18:00 - 22:00
Donnerstag, 18:00 - 22:00
Kursdauer: 24 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 63603
890,00 EUR Kursnummer: 63603

Sachkundenachweis im Umgang mit Giften

Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen werden. Sie erlangen in diesem Kurs die erforderliche Sachkenntnis gemäß Giftverordnung 2000. Sollte ein erfolgreicher Abschluss bestimmter Studienrichtungen oder einschlägige (Berufs-) Ausbildungen vorliegen, können die Sachkenntnisse mit diesem Kurs ergänzt werden.

Die Auffrischung muss längstens alle vier Jahre erfolgen.

Ziel

Sie erhalten die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.

Inhalt

  • Grundlagen der Physik und Chemie, Stoffeigenschaften
  • Grundlagen der Toxikologie
  • Anwenderschutz
  • Informationsquellen
  • Giftbezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
  • Gesetze und Vorschriften

Trainer:innen

Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn
DI Dr. Rudolf Sams
Dr. Isabella Mutinelli
Dr. Sylvia Eller

Trainingseinheiten

24

Beitrag

€ 890,-

Ort

WIFI Dornbirn / HTL Dornbirn

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