Periodische Weiterbildung § 57a gemäß KFG 196 Fahrzeugklassen bis 3,5 t
Alle zeichnungsberechtigten Prüfer, welche bereits zur wiederkehrenden Begutachtung gem. § 57a Abs. 4 KFG 1967 zugelassen sind.
Kursinhalte müssen alle 3 Jahre aufgefrischt werden!
- Neuerungen hinsichtlich der einzelnen Fahrzeugkategorien
- Rechtliche Änderungen / Ergänzungen
- Technische Änderungen / Ergänzungen
Markus Eichhorner
Armin Dünser
Fetz Christian
€ 248,-
WIFI Hohenems
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