Karina Bechter
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Ausbildung zur Verantwortlichen Person gem. $26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.inkl. Ablaufmodul
Im Rahmen dieser Grundausbildung werden alle relevanten Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung behandelt und speziell für die Anwendung im Bauwesen erläutert und deren Umsetzung dem Grunde nach beigebracht. Folgende Gesetze werden speziell behandelt:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012
- idgF. Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
- Weiters wird die Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg Portal in Echtzeit dargestellt und die Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen erlernt.
Entsorgung (Deponierung):
Im Zuge der Schwerpunktausbildung wird praxisbezogen auf die Entsorgung (Deponierung) von Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen eingegangen und die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Notwendigkeiten beigebracht.
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
- rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
- Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen – Sanktionen bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen
Wiederverwendung (Verwertung):
Auch im Bereich Verwertung wird praxisbezogen auf die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Vorgaben hingewiesen und diese beigebracht.
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Bodenaushubmaterialien
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Natur-schutz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) – Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
- bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen bei Verwertungen
Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.
- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode / Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten / Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
- CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.
Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen); Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage; Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken
Bernhard Radinger