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Ausbildung zur Verantwortlichen Person gem. $26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.inkl. Ablaufmodul

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Ausbildung zur Verantwortlichen Person gem. $26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.inkl. Ablaufmodul

Baumeister, Erdbauer, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteure, Planer, Architekten, Baumanager, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler und Behandler von nicht gefährlichen Abfällen

Bei dieser Ausbildung werden gesetzlich erforderliche Grundlagen und das Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF., speziell für Betriebe und Personen im Bauwesen geschult und beigebracht.

Die Verpflichtungen und die Vorgaben bei Entsorgungs- u. Verwertungstätigkeiten in betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens dargestellt und erläutert. Es werden Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht geschildert und deren Umsetzung geschult.

Weiters werden im Rahmen der ggstl. Ausbildung die Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundige Personen gem. Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016 vorgetragen.

Rechtliche Grundlage:
Im Rahmen dieser Grundausbildung werden alle relevanten Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung behandelt und speziell für die Anwendung im Bauwesen erläutert und deren Umsetzung dem Grunde nach beigebracht.

Folgende Gesetze werden speziell behandelt:

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012
  • idgF. Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
  • Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
  • Altlastensanierungsgesetz idgF.
  • Recycling-Baustoff VO idgF.
  • Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
  • Weiters wird die Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg Portal in Echtzeit dargestellt und die Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen erlernt.

Entsorgung (Deponierung):
Im Zuge der Schwerpunktausbildung wird praxisbezogen auf die Entsorgung  (Deponierung) von Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen eingegangen und die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Notwendigkeiten beigebracht.

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
  • rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
  • Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen – Sanktionen bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen

Wiederverwendung (Verwertung):
Auch im Bereich Verwertung wird praxisbezogen auf die Notwendigkeiten hinsichtlich Grundlagen und dokumentarischer Vorgaben hingewiesen und diese beigebracht.

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Bodenaushubmaterialien
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Natur-schutz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) – Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
  • bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen bei Verwertungen

VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU (RÜCKBAUKUNDIGE PERSON)
Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.

  • Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
  • ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode / Dokumentation und Nachweisführung
  • Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten / Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
  • CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.

 

Ist die Ausbildung von qualifizierten Fachpersonen um die Kenntnis und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. nachweisen zu können sowie die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen bewältigen zu können um somit auch eine Erlaubnis zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF. zu erlangen.

Schulung der geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb.
Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen); Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage; Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken

 

Bernhard Radinger

€ 980,- inkl. Seminarunterlagen und Prüfung
BAUAkademie / WIFI Hohenems