Ausbildertraining Lehrlingsausbilder-Kurs
- Mindestalter von 18 Jahren.
- Im Kurs ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich, um zum Fachgespräch antreten zu können.
- Die Zulassung zum Ausbilderkurs ist nicht gleichbedeutend mit der Ausbildungsberechtigung für Lehrlinge!! Die fachliche Qualifikation (Lehre, entsprechende Schulausbildung etc.) ist bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bei Einstellung eines Lehrlings nachzuweisen.
- Festlegung von Ausbildungszielen auf Grundlage des Berufsbildes
- Erstellung eines Ausbildungsplanes
- Methoden für die praktische Unterweisung und die Vermittlung von Fachwissen
- Fördern des Lernwillens und der Leistungsbereitschaft des Lehrlings
- Förderung der Verlässlichkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Umgang mit Lehrlingen in schwierigen Situationen
- Richtige Kontrolle und Beurteilung des Lehrlings
- Das duale Berufsausbildungssystem
- Fragen des Berufsausbildungsgesetzes
- Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz
- Arbeitnehmerschutzgesetz
- Fachgespräch