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Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § Absatz 6 AWG 2002 idgF.

Demnächst wieder im Kursprogramm
Termin auf Anfrage
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Bianca Fussenegger
T  05522/305-509
fussenegger.bianca@vbg.bauakademie.at

20.11.2023 - 22.11.2023 Tageskurs
Präsenz Kurs
Hohenems
1.060,00 EUR

Montag, 8:00 - 17:00
Dienstag, 8:00 - 17:00
Mittwoch, 8:00 - 17:00
Kursdauer: 26 (Trainingseinheiten)

Derzeit nicht buchbar!
Kursnummer: 35421

Montag, 8:00 - 17:00
Dienstag, 8:00 - 17:00
Mittwoch, 8:00 - 17:00
Kursdauer: 26 (Trainingseinheiten)

Derzeit nicht buchbar!
Kursnummer: 35521


Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § Absatz 6 AWG 2002 idgF.

Baumeister:innen, Erdbauer:innen, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteur:innen, Planer:innen, Architekt:innen, Baumanager:innen, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler:innen und Behandler:innen von nicht gefährlichen Abfällen

  • Gesetzlich erforderliche Grundlagen
  • Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
  • Verpflichtungen und Vorgaben bei Entsorgungs- und Verwertungstätigkeiten in betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens
  • Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht
  • Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundige Personen gemäß Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016

Rechtliche Grundlage:

  • Relevante Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung

Folgende Gesetze werden speziell behandelt:

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
  • Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2020 idgF.
  • Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
  • Altlastensanierungsgesetz idgF.
  • Recycling-Baustoff VO idgF.
  • Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
  • Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg und Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen 

Entsorgung (Deponierung) von Aushubmaterial:

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen und gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Deponieverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallbilanzverordnung)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
  • rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen und Abfallbesitzer:innen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
  • Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen und Darstellung möglicher Verfahrensläufe bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen

Wiederverwendung (Verwertung) von Aushubmaterial:

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Aushubmaterial
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) und Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
  • Bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen oder Abfallbesitzer:innen bei Verwertungsmaßnahmen

 

Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.

  • Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
  • ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode / Dokumentation und Nachweisführung
  • Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten / Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
  • CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.

 

Ist die Ausbildung von qualifizierten Fachpersonen um die Kenntnis und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. nachweisen zu können sowie die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen bewältigen zu können um somit auch eine Erlaubnis zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF. zu erlangen.

Schulung der geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb.
Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen); Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage; Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken

 

Bernhard Radinger (br conTrust GmbH)

€ 1.060,- inkl. Seminarunterlagen und Prüfung
BAUAkademie / WIFI Hohenems